Auch in 2020 bin ich BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT! Kriterien wie Seriosität, Erfahrung, objektive Beratung, Marktkenntnis, Angebotsvielfalt, Angebotsqualität und After-Sales-Service sind Voraussetzung dafür. Als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister genießt die Auszeichnung BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS ein beachtliches Renommee – national und international. Dazu trägt auch die jährlich wiederkehrende Überprüfung durch eine Jury bei. Nur Unternehmen, die ein kontinuierlich hohes Leistungsniveau beibehalten, dürfen sich Jahr für Jahr erneut über die begehrte Auszeichnung freuen.
Corona-Sonderregelungen für Wohnraum und Gewerbemietverhältnisse
Deutliche Einschränkung des Kündigungsrechts für Miet- und Pachtverhältnisse: Das Recht der Vermieter zur Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen wird empfindlich eingeschränkt. Mietschulden, die in dem Zeitraum 1.4.2020 bis 30.6.2020 pandemiebedingt entstehen, berechtigen den Vermieter oder Verpächter nicht zur Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses. Den Ursachenzusammenhang zwischen der Pandemie und der Nichtleistung muss der Mieter glaubhaft machen. Von dieser Regelung kann nicht durch eine Individualabsprache zum Nachteil des Mieters abgewichen werden. Die Zahlungsverpflichtung als solche bleibt allerdings bestehen. Ausgeschlossen sind sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Wohnraum oder Geschäftsraum handelt. Die Kündigungsbeschränkung endet mit Ablauf des 30.9.2022. (Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/was-regelt-das-gesetz-zur-abmilderung-der-corona-folgen_210_512552.html)
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Marktforschung

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Auszeichnung: Immobilien-Fortbildungszertifikat 2018

Ein gutes neues Jahr! Happy new year! Bonne année! Szczęśliwego Nowego Roku! İyi seneler! Buon anno! Šťastný nový rok! Godt nytår! Feliz Ano Novo!…DENK AN MICH :-)

Nebenkostenabrechnung: Silvester ist zu spät
Mietdatenbank oder Mietspiegel?
